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   VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98   

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https://dejure.org/2000,26448
VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98 (https://dejure.org/2000,26448)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 13.01.2000 - 89-IV-98 (https://dejure.org/2000,26448)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 89-IV-98 (https://dejure.org/2000,26448)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
    Das Erheben der angebotenen Beweise darf nicht aus Gründen unterbleiben, die im Prozessrecht keine Stütze finden (vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 65, 305 [307]).

    Soweit das angegriffene Urteil sinngemäß auf § 287 Abs. 1 ZPO verweist, verkennt es, dass diese Vorschrift den Beweis der Entstehung und Höhe eines Schadens nur erleichtert, wenn der nach § 286 Abs. 1 ZPO zu beweisende konkrete Haftungsgrund - die haftungsbegründende Kausalität - erwiesen ist (BGH NJW 1979, 413 [414]).

    Im nicht durch § 287 Abs. 1 ZPO gerechtfertigten Übergehen der entsprechenden Beweisanträge liegt zugleich eine Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 50, 32 [36]).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
    1. Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 13. Oktober 1998 den Grundsatz rechtlichen Gehörs verletzt, da dessen Gewährleistung in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet ist (SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; vgl. BVerfGE 86, 133 [144 f.]) 2. Die Verfassungsbeschwerde genügt den Anforderungen gem. §§ 28, 29 Abs. 1 SächsVerfGHG, da der Beschwerdeführer eine Verletzung rechtlichen Gehörs fristgerecht und substantiiert dargelegt hat.
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
    1. Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 13. Oktober 1998 den Grundsatz rechtlichen Gehörs verletzt, da dessen Gewährleistung in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet ist (SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; vgl. BVerfGE 86, 133 [144 f.]) 2. Die Verfassungsbeschwerde genügt den Anforderungen gem. §§ 28, 29 Abs. 1 SächsVerfGHG, da der Beschwerdeführer eine Verletzung rechtlichen Gehörs fristgerecht und substantiiert dargelegt hat.
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
    Die statt dessen vorgenommene antizipierte Beweiswürdigung unterstellter Zeugenaussagen war unzulässig (vgl. BGH NJW 1988, 566 f.).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99 - vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
    Das Erheben der angebotenen Beweise darf nicht aus Gründen unterbleiben, die im Prozessrecht keine Stütze finden (vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 65, 305 [307]).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 24-IV-99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99 - vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 9-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
    Er hat jedoch zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht - hier der Zivilprozessordnung - Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - Vf. 9-IV-98 -).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
    In diesem Sinne gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 250 [252]).
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