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VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 13.10.1998 - 16 C 3689/98
- VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
Das Erheben der angebotenen Beweise darf nicht aus Gründen unterbleiben, die im Prozessrecht keine Stütze finden (vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 65, 305 [307]).Soweit das angegriffene Urteil sinngemäß auf § 287 Abs. 1 ZPO verweist, verkennt es, dass diese Vorschrift den Beweis der Entstehung und Höhe eines Schadens nur erleichtert, wenn der nach § 286 Abs. 1 ZPO zu beweisende konkrete Haftungsgrund - die haftungsbegründende Kausalität - erwiesen ist (BGH NJW 1979, 413 [414]).
Im nicht durch § 287 Abs. 1 ZPO gerechtfertigten Übergehen der entsprechenden Beweisanträge liegt zugleich eine Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 50, 32 [36]).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
1. Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 13. Oktober 1998 den Grundsatz rechtlichen Gehörs verletzt, da dessen Gewährleistung in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet ist (SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; vgl. BVerfGE 86, 133 [144 f.]) 2. Die Verfassungsbeschwerde genügt den Anforderungen gem. §§ 28, 29 Abs. 1 SächsVerfGHG, da der Beschwerdeführer eine Verletzung rechtlichen Gehörs fristgerecht und substantiiert dargelegt hat. - VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
1. Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 13. Oktober 1998 den Grundsatz rechtlichen Gehörs verletzt, da dessen Gewährleistung in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet ist (SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; vgl. BVerfGE 86, 133 [144 f.]) 2. Die Verfassungsbeschwerde genügt den Anforderungen gem. §§ 28, 29 Abs. 1 SächsVerfGHG, da der Beschwerdeführer eine Verletzung rechtlichen Gehörs fristgerecht und substantiiert dargelegt hat.
- BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
Die statt dessen vorgenommene antizipierte Beweiswürdigung unterstellter Zeugenaussagen war unzulässig (vgl. BGH NJW 1988, 566 f.). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99 - vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.). - BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
Das Erheben der angebotenen Beweise darf nicht aus Gründen unterbleiben, die im Prozessrecht keine Stütze finden (vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 65, 305 [307]). - VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 24-IV-99
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99 - vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 9-IV-98
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
Er hat jedoch zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht - hier der Zivilprozessordnung - Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - Vf. 9-IV-98 -). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
In diesem Sinne gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 250 [252]).
- VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02 Das Erheben der angebotenen Beweise darf nicht aus Gründen unterbleiben, die im Prozessrecht keine Stütze finden (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - Vf. 89-IV-98; vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 65, 305 [307]).